Die Rück­ga­be von Fahr­rä­dern und Zube­hör kann an allen Revier­Rad-Sta­­tio­­nen wäh­rend der jewei­li­gen Öff­nungs­zei­ten erfol­gen. Bei Ein­weg­fahr­ten, also wenn Sie die Fahr­rä­der an einem ande­ren Stand­ort zurück­ge­ben, als die Anmie­tung vor­ge­nom­men wur­de, fällt eine One-Way-Ser­­vice-Gebühr an (Preis­in­for­ma­ti­on).

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